1. Allgemeines:
a) Nutzer des Grundstücks, Communication cheval, Route de Cahors 1465, 82150 Montaigu de Quercy sind neben Kursteilnehmern, auch Kursleiter, Angestellte, Helfer, Zuschauer und Gäste.
b) Jeder Nutzer hat sich so zu verhalten, dass Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung gewährleistet sind. Wer andere Nutzer belästigt, stört und vorsätzlich behindert, kann des Grundstücks verwiesen werden.
c) Es besteht zwischen den Kursteilnehmern, Gästen, und Besuchern und dem Veranstalter kein Vertragsverhältnis, somit ist jede Haftung für Diebstähle oder Verletzungen von Mensch oder Tier ausgeschlossen.
d) Bei Minderjährigen Teilnehmern ist eine schriftliche Teilnahmeerlaubnis des Erziehungsberechtigten der Anmeldung beizulegen.
e) Wer seinem Pferd gegenüber Gewalt anwendet, kann der Anlage verwiesen werden.
2. Nutzung:
a) Die Anlage Communication cheval ist, je nach Witterung, ganzjährig geöffnet.
b) Bei ungünstigen Wetterverhältnissen besteht kein Nutzungsanspruch.
c) Jede Nutzung bedarf der vorherigen Anmeldung.
d) Aus rechtlichen Gründen muss jeder Nutzer dieses Dokument vor der ersten Nutzung unterschreiben
e) Es ist mindestens eine Aufsichtsperson auf der Anlage Communication cheval vor Ort.
f) Die Nutzung der Anlage Communication cheval erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko.
3. Schäden:
a) Jeder Nutzer /Schadensverursacher ist verpflichtet, alle die von Ihm ggf. verursachten Schäden unaufgefordert und unverzüglich dem Betreiber/Veranstalter zu melden.
b) der Nutzer, der einen Schaden verursacht, haftet für den von ihm verursachten Schaden.
3. Haftung:
a) Die Nutzung der Anlage Communication Cheval ist nur gestattet, wenn eine gültige Privathaftpflichtversicherung, und einer Nichtberufsunfallversicherung besteht. Dies bestätigt der Nutzer mit seiner Unterschrift.
b) Zudem bestätigt der Nutzer, dass sein Pferd/Hund keine ansteckenden Krankheiten hat oder aus solch einem Stall mit ansteckenden Krankheiten kommt.
4. Anmeldung/Buchung:
Nach Eingang der schriftlichen Anmeldung „Anmeldeformular“ seitens des Kursteilnehmers ist die Buchung erst noch doch den Veranstalter zu Bestätigen.
Durch schriftliche Bestätigung der Buchung, seitens des Veranstalters und nach Überweisung des kompletten Kursbeitrages seitens des Kursteilnehmers ist die Kursteilnahme verbindlich.
Ab dann ist der Kursplatz für Sie reserviert.
5. Zahlungen:
Bitte zahlen Sie spätestens 10 Tage nach Erhalt der Rechnung per E-Mail. Falls Sie nicht innerhalb der genannten Frist überweisen, sind wir berechtigt, den Kursplatz anderweitig zu vergeben.
7. Rücktritt des Teilnehmers:
Sie können jederzeit vom Kurs zurücktreten, wenn sie einen Ersatzteilnehmer stellen. Sie müssen den Veranstalter schriftlich(per Mail) darüber in Kenntnis setzten. Treten Sie vom Kurs zurück ohne einen Ersatzteilnehmer zu stellen, so fällt bis 1 Monat vor Kursbeginn eine Aufwandsentschädigung von Euro 50.—an. Bei Rücktritt nach diesem Zeitpunkt, erfolgt keinerlei Rückerstattung mehr.
Kann der angemeldete Kursteilnehmer sein angemeldetes Pferd nicht zu dem gebuchten Kurs mitbringen, so besteht die Möglichkeit ein Lehrpferd gegen Aufpreis auszuleihen, oder ein anderes Pferd mitzubringen. Auch hier muss der Veranstalter in Kenntnis gesetzt werden.
Stornierungsbedingungen
Bis 30 Tage vor dem Kurstag Kostenfrei
29-20 Tage vor dem Kurstag 25% vom Kurspreis
19- 10 Tage vor dem Kurstag 50% vom Kurspreis
9-3 Tage vor dem Kurstag 75% vom Kurspreis
3 Tage vorher 100 % vom Kurspreis
8. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter:
Der Veranstalter ist in folgenden Fällen berechtigt zurückzutreten oder zu kündigen.
a) Ohne Einhaltung einer Frist:
-Wenn der Kursteilnehmer die Durchführung des Kurses ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört, oder das Verhalten gegenüber dem Pferd nicht Fair und/oder Tierschutzkonform ist, oder der Teilnehmer zu wenig Kontrolle über sein Pferd hat.)
- das Pferd gefährliche Verhaltensweisen zeigt, Indem es Beispielsweise Menschen oder andere Pferde attackiert, gezielt schlägt, beisst, steigt, usw..
- Das Pferd offensichtlich krank ist, unter Schmerzen leidet, lahmt oder in einem schlechten Allgemeinzustand ist.
- Wenn die Kursgebühr nicht vollständig bezahlt wurde.
b) Bis eine Woche vor Kursbeginn:
-wenn die festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. In diesem Fall wird der Teilnehmer schriftlich, per Mail, informiert und die Zahlung in voller Höhe erstattet.
c) Absagen durch den Veranstalter aufgrund höherer Gewalt:
-wird ein Kurs infolge, bei Ausschreibung nicht vorhersehbar, höherer Gewalt, z.B. Epidemien, hoheitliche Anordnungen, gefährliche Wetterlagen, Felsrutsche oder vergleichbare Fälle erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so ist der Veranstalter berechtigt, den Kurs ausfallen zu lassen. Die Gebühr wird in voller Höhe rückerstattet, weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
9. Sonstiges:
Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass er das spezielle Risiko, das bei jeder Arbeit mit Pferden entsteht, nicht übernimmt. Alle Teilnehmer müssen die Nutzungsbedingungen der Anlage Communication ChevaLakzeptieren und mit der Anmeldung unterschreiben.
Teilnehmende müssen frei sein von ansteckenden Krankheiten und gegen Influenza und Tetanus geimpft sein.
Der Teilnehmer muss Haftpflichtversichert sein. Gerichtstand ist Montauban
10. Kenntnisnahme der Nutzungsordnung
Mit meiner Unterschrift bestätige ich die Nutzungsordnung der Anlage Communication cheval ,82150 Montaigu de Quercy, wie sei auf der Homepage ( www. communication-cheval.fr) veröffentlicht ist, gelesen und anerkannt zu haben